Laut Dorothy Weber, der Anwältin vom Hendrix Nachlass und Sony, hätten Mitchell und Redding in den 70er Jahren Dokumente unterschrieben, in denen sie zusicherten, gegen die Erben des Gitarren Gottes keine rechtlichen Schritte einzuleiten. Diese seien den Erben der Musiker aber nicht zulässig. Hendrix’ Seite will nun sicherstellen, dass keine Zahlungen getätigt werden müssten.
Die Anwälte von Redding behaupten, dass die beiden Experience Mitglieder in “relativer Armut” gestorben seien und nie den Anspruch an ihrer Arbeit, ihren Auftritten und der Mitgründung der Band erhalten haben.