Zwei Frauen sollen in Heiligkreuzsteinach dabei geholfen haben, den 42-jährigen Mann einer der beiden zu töten - das Landgericht Heidelberg will am Montag ein Urteil verkünden. (Archivbild)
Marijan Murat/dpa
Zwei Frauen sollen in Heiligkreuzsteinach dabei geholfen haben, den 42-jährigen Mann einer der beiden zu töten - das Landgericht Heidelberg will am Montag ein Urteil verkünden. (Archivbild)
Strafverfahren

Urteil im Prozess nach Bluttat in Heiligkreuzsteinach

Die Bluttat hatte im Juli für Aufsehen gesorgt. Kurz darauf wurde die mutmaßliche Täterin tot aufgefunden. Nun endet der Prozess gegen zwei mögliche Gehilfinnen - darunter die Ehefrau des Opfers.

Nach dem gewaltsamen Tod eines 42-Jährigen in Heiligkreuzsteinach (Rhein-Neckar-Kreis) will das Landgericht Heidelberg am Montag (14.00 Uhr) ein Urteil verkünden. Angeklagt sind die Ehefrau des Opfers wegen Unterlassens und Beihilfe zum Mord sowie die Mutter der mutmaßlichen Täterin wegen Beihilfe zum Mord. Die mutmaßliche Täterin ist tot. Die Angeklagten bestritten beim Prozessauftakt ihre Schuld.

Auslöser für die Gewalttat soll der Tod eines Hundes Anfang Juli 2024 gewesen sein, wie die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt dargelegt hatte. Sie geht davon aus, dass die 48-jährige mutmaßliche Täterin den Mann erstochen hat, weil er ihren Schäferhund vermeintlich vergiftet hatte. Ob das Tier wirklich vergiftet wurde, sei jedoch nicht bekannt.

Ehefrau soll die Ermordung des Mannes nicht verhindert haben

Laut Anklage soll die 48-Jährige sowohl ihre heute 39 Jahre alte gute Bekannte - die Ehefrau des Opfers - als auch ihre eigene mittlerweile 73 Jahre alte Mutter für die Durchführung der Tat gewonnen haben. Die Ehefrau soll demnach nicht eingegriffen haben, als die mutmaßliche Täterin den Ehemann im Ehebett erstochen haben soll. Sie soll auch mit dem Anruf bei der Polizei Stunden gewartet und dann einen Einbruch gemeldet haben. Die Mutter der mutmaßlichen Täterin stand laut Anklage vor dem Anwesen Wache.

Die Staatsanwaltschaft hat einem Gerichtssprecher zufolge für die Ehefrau fünf Jahre Haft gefordert. Die Mutter der mutmaßlichen Täterin soll demnach zwei Jahre Haft auf Bewährung erhalten. Die Nebenklage habe sich der Forderung angeschlossen. Die Verteidigung plädierte für die Ehefrau auf zwei Jahre Haft mit Bewährung lediglich wegen Strafvereitelung, hieß es. Die 73-Jährige solle freigesprochen werden.

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