Ist eine Banknote nur leicht beschädigt, beispielsweise nur leicht eingerissen, kann diese problemlos zum Bezahlen genutzt werden. Sie verliert ihren Wert als Zahlungsmittel nicht. „Der Handel muss sogenannte umlauffähige Banknoten annehmen“, erklärt Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland in Berlin gegenüber dem "Göttinger Tageblatt".
Es spricht aber zunächst auch nichts dagegen, einen eingerissenen oder durchgerissenen Geldschein selbst wieder zusammenzukleben. Laut Ralf Scherfling von der Verbraucherzentrale NRW kann man ihn mit durchsichtigem Klebeband vorsichtig zusammenflicken. Aber Achtung: Auch wenn der Geldschein seinen Wert nicht verliert, Verkäufer*innen sind in diesem Fall nicht verpflichtet, solche Banknoten anzunehmen. Es steht ihnen frei den geflickten Geldschein an- oder abzulehnen.