Mutter mit Baby
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Mutter mit Baby
So dürfen Kinder in Deutschland nicht heißen

Abgelehnt! Diese Baby-Vornamen sind verboten!

Wenn es um die Namenswahl für den Nachwuchs geht, werden manche Eltern ganz schön kreativ. Doch nicht jeder Vorname ist erlaubt - glücklicherweise! Dennoch gibt es Namen, die ganz schön kurios sind.

Standesämter haben das letzte Wort

Manchen Eltern mangelt es nicht an verrückten und kreativen Ideen, wenn es um den Vornamen für ihre Kinder geht. Klar, nicht jeder möchte die üblichen Namen für sein Kind, die so gut wie jedes Jahr auf der "Liste der beliebtesten Vornamen" landen. Man kann es aber auch übertreiben und so sind Rapunzel, Waterloo oder Bierstübl nur ein paar, der originellen Namen, die sich Eltern ausgesucht hatten. Doch hier haben die Standesämter Mitspracherecht und zum Schutz der Kinder wurde eine Reihe an allzu fantasievollen Vornamen verboten.

Die Aufgabe der Ämter besteht darin, zu prüfen, ob der vorgeschlagene Name das Kind nicht bloßstellt, anstößig ist oder der Sprössling dadurch sozial benachteiligt werden kann. Verboten sind Namen, die das Kind der Lächerlichkeit preisgeben oder einfach unpassend sind. 

Entscheidet sich das Amt gegen den Namenswunsch der Eltern, bleibt ihnen nur noch der Weg vors Gericht. Doch die Gerichte in Deutschland entscheiden meist wie die Standesämter auch und aus diesem Grund sind diese Rufnamen verboten.

So dürfen Babys nicht heißen:

Adolf Hitler
Anakin Skywalker
Osama Bin Laden
Gucci
Judas
Hummer
McDonald
Lenin
Lord
Lucifer
Puppe
Rosenherz
Satan
Junge
Stone
Pain (englisch: Schmerz)
Thanatos (altgriechisch: Tod)
Whisky
Superman
Schroeder
Tom Tom
Waldmeister
Störenfried
Sonne
Borussia
Grammophon
Verleihnix
Westend
Bierstübl
Pinocchio

Das muss man bei der Namenssuche beachten

Eltern sollten natürlich nach ihrem eigenen Geschmack einen Namen auswählen dürfen. Im Fokus muss aber immer das Kindeswohl stehen. Namen, die ein vorhersehbares Potenzial an Hänseleien bergen, werden von den Standesämtern abgelehnt. 

So gilt ganz allgemein, dass durch den Vornamen erkennbar sein soll, welches Geschlecht das Kind hat. Handelt es sich um einen geschlechtsneutralen Vornamen, soll ein zweiter, geschlechtsspezifischer Name gewählt werden.  

Neben einem verpflichtenden Vor- und Nachnamen können aber auch Wahlnamen, d.h. mehrere Vornamen eingetragen werden. Zulässig sind normalerweise vier bis fünf Namen. Wenn Eltern nun aber darüber hinaus noch mehr Namen vergeben möchten, entscheidet auch hier wiederum das Standesamt. 

Wer Problemen bei der Zulassung eines Vornamens aus dem Weg gehen will, sollte die Empfehlungen der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) berücksichtigen. Bei ausländischen und seltenen Namen können Belege für die Existenz des Namens z.B. aus Büchern oder Akten, helfen. 

Überraschenderweise erlaubte Babyvornamen

Es gibt zwar kein "Handbuch" mit einer Liste der verbotenen Vornamen. Manchmal kommt es aber tatsächlich vor, dass Eltern mit ganz kreativen Namensgebungen durchkommen. Nach welchen Kriterien die Standesämter diese zulassen, ist nicht immer ganz durchsichtig und bei manchen erlaubten Namen kann man sich ein Stirnrunzeln auch nicht verkneifen. Es liegt demnach im Ermessen der Ämter, ob ein Name erlaubt oder verboten ist. 

Diese kuriosen Namen haben den Weg ins deutsche Geburtenregister geschafft:

Pepsi-Carola
Eitelfritz
Bo
Cinderella-Melodie 
Matt-Eagle 
Smudo
Nussi
Jesus 
Popo
Prestige
Siebenstern
Oleander
August oder November
Schokominza
Schneewittchen
Champagna
Winnetou
Klee
Tarzan
Ikea
Solarfried

 

Quelle: familie.de, Bunte