Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) sagt nicht genau aus, wann ein Produkt abgelaufen ist. Das MHD ist eigentlich nur eine Absicherung des Herstellers, der damit garantiert, dass Farbe, Geruch und Geschmack des ungeöffneten Lebensmittels bei richtiger Lagerung bis zum aufgeschriebenen Tag erhalten bleibt.
Bei einer verschlossenen Verpackung und der richtigen Lagerung sind Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums häufig noch bedenkenlos zu genießen und nicht automatisch verdorben, so die Verbraucherzentrale. Manche Hersteller legen das MHD sogar frühzeitig fest, um auf Nummer Sicher zu gehen. Ist das MHD eines Joghurts aus dem Kühlschrank abgelaufen, heißt das nicht, dass das Produkt nicht mehr gegessen werden kann und entsorgt werden muss.
Lebensmittel, deren Haltbarkeit weniger als drei Monate beträgt, werden mit dem Tag und Monat der Mindesthaltbarkeit versehen. Bei Haltbarkeit von drei bis 18 Monaten reicht der Monat und das Jahr. Bei Lebensmitteln, die mehr als 18 Monate haltbar sind, reicht die Angabe des Jahres.
Für bestimmte Lebensmittel ist kein MHD vorgeschrieben, dazu zählen zum Beispiel frisches Obst und Gemüse, Wein, Getränke mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent, Kaugummi, Zucker, Speisesalz oder Essig.
Ob ein Lebensmittel noch genießbar ist, lässt sich zum Beispiel mit den eigenen Sinnen prüfen: Sehen, Riechen und Schmecken.